Die Stiftung erfüllt Herzenswünsche von kranken und behinderten Kindern

05. Nov 2018

Die Stiftung Wunderlampe hat zum Zweck, schwer kranken und behinderten Kindern oder Jugendlichen einen Herzenswunsch zu erfüllen.

Diese Kinder und ihre Familien leben in einer Welt, die geprägt ist von vielen Spitalaufenthalten, Operationen, Verzichten und Einschränkungen. In diesem schwierigen und oft auch traurigen Alltag schafft die Stiftung Wunderlampe einen Moment grosser Freude durch ein wunderschönes, unvergessliches Erlebnis. So wurde es Cyrill diesen Sommer ermöglicht, vom VIP-Bereich aus die Tour de Suisse hautnah mitzuerleben. Finn durfte als einmaliges Erlebnis im Lokführer-stand durch den Lötschberg fahren und Beatriz einen Tag lang in die Rolle einer Polizistin schlüpfen. Für Kyle lag das grösste Glück in der Begegnung mit den berühmten Eringer Kühen im Wallis und Siro lenkte voller Stolz einen Bagger in Originalgrösse.

Seit ihrer Gründung im Jahr 2001 konnte die Stiftung Wunderlampe schon über 1’800 Wünsche erfüllen. So individuell das Schicksal jedes einzelnen Kindes ist, so persönlich und voller Einfühlungsvermögen kümmert sich die Stiftung Wunderlampe um die Erfüllung jedes einzelnen Herzenswunsches. Bei der sorgfältigen Planung und Organisation einer Wunscherfüllung steht nicht nur der persönliche Kontakt zur wünschenden Person und ihrer Familie im Mittelpunkt, sondern es wird auch viel Wert auf den Aus-tausch mit Betreuungspersonen und Ärzten gelegt.

Die Stiftung Wunderlampe erfüllt ausschliesslich Wünsche im Erlebnisbereich. Sie leistet keine finanzielle Unterstützung an Reisen, Therapien oder medizinische Gerätschaften. Wünsche können der Stiftung Wunderlampe von den betroffenen Kindern und Jugendlichen selber oder durch deren Angehörige, Freunde, Bekannte oder Betreuer eingereicht werden. Mit Sitz in Winterthur ist die Stiftung Wunderlampe schweizweit tätig und finanziert sich über Spenden und Gönnerbeiträge. Sie untersteht der Kontrolle der Eidgenössischen Stiftungsbehörde des EDI und ist in allen Kantonen steuerbefreit. Spenden können zudem steuerlich abgesetzt werden.

Ausführliche Informationen über die Stiftung und ihre Tätigkeit inkl. die bis anhin erfüllten Wünsche sind auf der Homepage unter www.wunderlampe.ch zu finden.

Die Stiftung erfüllt Herzenswünsche von kranken und behinderten Kindern
Die Stiftung erfüllt Herzenswünsche von kranken und behinderten Kindern
Die Stiftung erfüllt Herzenswünsche von kranken und behinderten Kindern
Die Stiftung erfüllt Herzenswünsche von kranken und behinderten Kindern

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Stiftung Wunderlampe, Karin Haug-Bleuler, Geschäftsführerin, Zürcherstrasse 119, 8406 Winterthur.
Telefon: +41 52 269 20 07, Fax: +41 52 269 20 09, E-Mail: info@wunderlampe.ch

Jede Spende hilft, weitere Kinderwünsche zu erfüllen. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
Spendenkonto PostFinance 87-755227-6.